Jugendordnung
§ 1 Name und Mitgliedschaft
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Alle Vereinmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinjugendarbeit tätigen Mitarbeiter/innen bilden die Vereinsjugend im TSV Kleinsachsenheim.
§ 2 Aufgaben und Ziele
Die Jugendarbeit im TSV Kleinsachsenheim findet in den Abteilungen und auf Gesamtvereinsebene statt. Sie trägt zur Persönlichkeitsbildung der jungen Menschen bei. Sie hat folgende Ziele:
2.1. Sportlicher Bereich:
2.1.1. In Zusammenarbeit mit der jeweiligen Abteilung Organisation des Ãœbungs- und Trainingsbetriebs unter fachkundiger, dem jeweiligen Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen angepasster Anleitung;
2.1.2. Teilnahme am Wettkampfbetrieb der jeweiligen Fachverbände;
2.1.3. Organisation eines sportartübergreifenden Freizeitsportangebotes für Kinder und Jugendliche.
2.2. Außersportlicher Bereich:
2.2.1. Organisation von freizeit-kulturellen Veranstaltungen auf Abteilungs- und Gesamtvereinsebene;
2.2.2. Organisation von Bildungsangeboten für Mitarbeiter/innen und Jugendliche;
2.2.3. Führen und Verwalten der Jugendkasse;
2.2.4. Vertretung der spezifischen Interessen von Jugendlichen gegenüber der Abteilung, dem Gesamtverein und der Öffentlichkeit.
§ 3 Organe
Organe der Vereinjugend im TSV Kleinsachsenheim sind
3.1. der Vereinsjugendausschuss;
3.2. der Vereinsjugendvorstand;
3.3. die Abteilungsjugendvollversammlungen;
3.4. die Abteilungsjugendvorstände.
§ 4 Abteilungsjugendvollversammlung
Der Abteilungsjugendvollversammlung gehören stimmberechtigt an:
· alle minderjährigen Vereinsmitglieder der Abteilungsjugend ab dem 7. Lebensjahr;
· alle regelmäßig und unmittelbar in der Abteilungsjugend tätigen Mitarbeiter/innen.
Die Abteilungsjugendvollversammlung findet einmal jährlich statt. Ihre Aufgaben sind:
4.1. Wahl des Abteilungsjugendvorstandes;
4.2. Entgegennahme des Kassenberichtes;
4.3. Festlegung der Schwerpunkte der Jugendarbeit der Abteilung.
§ 5 Abteilungsjugendvorstand
Der Abteilungsjugendvorstand besteht aus mindestens drei Personen. Ihm gehören an:
5.1. Abteilungsjugendleiter/in und - soweit vorhanden - deren Vertreter/innen;
5.2. Abteilungsjugendsprecher/in;
5.3. Weitere Mitarbeiter/innen.
Der Abteilungsjugendvorstand wird von der Abteilungsjugendvollversammlung auf ein Jahr gewählt. Abteilungsjugendsprecher/in dürfen bei ihrer Wahl das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der Abteilungsjugendvorstand hat folgende Aufgaben:
5.4. Führen und Verwalten der Abteilungsjugendkasse:
5.5. Zusammenarbeit mit dem Vereinsjugendausschuss;
5.6. Vertretung der Abteilungsjugend innerhalb der jeweiligen Abteilung.
§ 6 Vereinsjugendausschuss
Der Vereinsjugendausschuss ist das oberste Organ der Vereinsjugend im TSV Kleinsachsenheim. Stimmberechtigte Mitglieder sind die Mitglieder des Jugendvorstandes der Abteilungsjugenden und die Mitglieder des Vereinsjugendvorstandes.
Der Vereinsjugendausschuss tagt mindestens einmal im Jahr. Seine Aufgaben sind:
6.1. Wahl des Vereinsjugendvorstandes;
6.2. Führen und Verwalten der Vereinsjugendkasse;
6.3. Beratung von grundsätzlichen Fragen der Vereinsjugendarbeit;
6.4. Organisation von größeren Veranstaltungen im freizeitsportlichen und freizeitkulturellen Bereich;
6.5. Durchführung bzw. Bereitstellung von Bildungsangeboten;
6.6. Beschlussfassung über die Jugendordnung des Vereins sowie über Änderungen dieser Jugendordnung.
§ 7 Vereinsjugendvorstand
Dem Vereinsjugendvorstand gehören der/die Vereinsjugendleiter/in, der/die Vereinsjugendsprecher/in und bis zu vier weitere Mitarbeiter/innen an. Vereinsjugendleiter/in und Vereinsjugendsprecher/in vertreten die Vereinsjugend mit Sitz und Stimme im Vereinsvorstand. Der Vereinsjugendvorstand wird vom Vereinsjugendausschuss auf ein Jahr gewählt. Vereinsjugendsprecher/in dürfen bei der Wahl das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Aufgaben des Vereinsjugendvorstandes sind:
7.1. Führen der Geschäfte des Vereinsjugendausschusses zwischen dessen Sitzungen;
7.2. Vorbereitung der Sitzungen des Vereinsjugendausschusses;
7.3. Betreuung der Abteilungsjugendvorstände und Zusammenarbeit mit diesen;
7.4. Bearbeiten von Konzepten und Vorlagen für den Vereinsjugendausschuss;
7.5. Vertretung und Repräsentation der Vereinsjugend nach innen und außen.
§ 8 Vereinsjugendkasse, Abteilungsjugendkasse
8.1. Die Vereinsjugendkasse und die Abteilungsjugendkassen sind Teile der Kasse des Gesamtvereins. Sie sind zum Jahresende mit der Kasse des Gesamtvereins abzustimmen.
8.2. Die Vereinsjugend und die Abteilungsjugenden wirtschaften selbständig und eigenverantwortlich mit denen ihnen direkt zufließenden Mitteln. Sie sind verantwortliche Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen.
8.3. Die Vereinsjugendkasse und die Abteilungsjugendkassen sind jährlich mindestens einmal von den vom Gesamtverein gewählten Kassenprüfern/Kassenprüferinnen zu prüfen.
§ 9 Gültigkeit, Änderung der Jugendordnung
Die Jugendordnung muss vom Vereinsjugendausschuss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlossen und vom Vereinsvorstand mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen. Die Jugendordnung bzw. Änderungen der Jugendordnung tritt/treten mit der Bestätigung durch den Vereinsvorstand in Kraft.
§ 10 Sonstige Bestimmungen
Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.