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Mitgliedschaft

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Verein. Wenn Sie Mitglied werden wollen sind Sie davon nur noch einen Mausklick entfernt. Klicken Sie unten auf die "Eintrittserklärung" und drucken Sie diese aus. Anschließend senden Sie bitte die ausgefüllte und unterschriebene Eintrittserklärung an die Geschäftsstelle.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Mitgliederverwaltung.
 
Turn- und Sportverein Kleinsachsenheim 1900 e.V., Großsachsenheimer Str. 20, 74343 Sachsenheim.
 
Vordruck: Eintrittserklärung

Mitgliederverwaltung

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Mitgliederverwaltung. Sie erleichtern sich und uns die Zusammenarbeit und helfen, den Verwaltungsaufwand niedrig zu halten.

  • Eintritt, Austritt
    Beim Eintritt während des ersten Halbjahres ist der Beitrag voll, während des 2. Halbjahres hälftig zu entrichten.
    Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 31.12. eines jeden Jahres möglich. Der Austritt muss bis spätestens 30.09. schriftlich dem Vorstand angezeigt werden. D.h. während eines Jahres eingehende Austrittserklärungen werden erst zum Ende eines Kalenderjahres gültig. Austrittserklärungen werden von uns schriftlich bestätigt. Daraus ergibt sich auch, dass Mitgliedsbeiträge jeweils für das ganze Jahr fällig sind. Eine Rückerstattung bei Abgabe der Austrittserklärung im Laufe eines Jahres ist nicht möglich.
    Mitglieder, die am Sportbetrieb nicht aktiv teilnehmen können oder wollen, müssen die passive Mitgliedschaft beim Verein beantragen.
     
  • Jugendliche
    Jugendliche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden zum darauffolgenden Jahreswechsel auf Erwachsenenbeitrag umgestellt. Sollten sie Mitglied im Rahmen einer Familienmitgliedschaft sein, wird für sie diese beendet. Die Beiträge werden entsprechend geändert.
    Aus Vereinfachungsgründen gehen wir davon aus, dass wir eine Bankeinzugsermächtigung aus der Familienmitgliedschaft auf das neue Einzelmitglied übernehmen können. Bitte lassen Sie es uns wissen, wenn Sie hiermit nicht einverstanden sind.
    Mitglieder, die älter als 18 Jahre alt sind und sich noch in einer Schul-/Berufsausbildung oder in einem Studium befinden, werden nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung weiterhin als Jugendliche geführt. Gleiches gilt für Wehr- und Zivildienstleistende.
     
  • Rentner
    Frauen und Männer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, werden zum darauffolgenden Jahreswechsel auf Rentner umgestellt.
     
  • Ehrenmitglieder und Ehrenvorstände sind beitragsfrei.
     
  • Eltern-Kind-Turnen
    Hier muss ein Elternteil Mitglied sein. Die Kinder sind bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres beitragfrei. Mit Ãœbernahme in die Abteilung Kinderturnen werden sie beitragspflichtig. Der Beitrag wird erstmalig zum Jahreswechsel erhoben, der der Vollendung des 3. Lebensjahres folgt.
     
  • Schnupperabende
    Die ersten 3 Teilnahmen (Schnupperabende) am Übungsbetrieb sind beitragsfrei. Danach muss uns umgehend - auch aus versicherungsrechtlichen Gründen - eine Eintrittserklärung abgegeben werden.
     
  • Bei Nichtbezahlung des fälligen Mitgliedsbeitrags trotz 2-maliger Aufforderung kann ein Mitglied auf Beschluss des Vorstandes vom Verein ausgeschlossen werden. Vor der Entscheidung über den Ausschluss hat der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern.
     
  • Bitte haben Sie dafür Verständnis, daß wir evtl. Rückbelastungsgebühren sowie Mahngebühren - die nicht durch unser Verschulden verursacht wurden - Ihrem Mitgliedskonto belasten müssen.
     
  • Änderungen
    Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift, Ihrer Bankverbindung oder auch einen Wechsel Ihrer Abteilungszugehörigkeit umgehend mit. Sie ersparen sich und uns Kosten und unnötige Arbeit.


Die näheren Bestimmungen zu den Beitragsverpflichtungen der Mitglieder finden Sie in unserer Beitragsordnung vom 20.03.2010.

Homepage

Mit dem Eintritt in den Verein erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass Name, Vorname und Bilder seiner Person auf der Homepage des TSV Kleinsachsenheim veröffentlich werden dürfen. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen und in Einzelfällen kann auch die nachträgliche Löschung von veröffentlichten Daten verlangt werden.

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